
Was ist ein/eine Gasthörer*in?
Wenn du eine Lehrveranstaltung besuchen oder dich um einen Ausbildungsplatz in einem ordentlichen Bildungsgang bewerben möchtest, können wir dich als Gasthörer*in im Rahmen der vorhandenen Bildungsmöglichkeiten zulassen. Die Zulassung ist an keine formalen Voraussetzungen geknüpft. Sie schließt einen formellen Ausbildungsabschluss durch eine Prüfung und auch den Erwerb von Leistungsnachweisen aus und unterliegt somit nicht den Bestimmungen der Prüfungs- und Ausbildungsordnungen.
Je nach Modul oder Kurs können Kosten für eine Gasthörerschaft anfallen. Bitte nimm im Vorfeld gerne mit uns auf.